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Wem gehört der Mond?

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Wem gehört der Mond?

Vor 50 Jahren setzten die Supermächte mit einem Wettlauf zum Mond den Kalten Krieg im Weltraum fort. Heutzutage veranschaulicht der Erdtrabant mehr denn je die ökonomischen und geopolitischen Entwicklungen auf unserer Erde. Es kommen sogar immer mehr Privatinvestoren auf die Idee, den Mond in wirtschaftlicher Sicht rentabel zu machen. Aber wem gehört der Mond? Hat er überhaupt einen „Besitzer“?


Der Mond gehört uns allen: Der Weltraumvertrag

Als am 04. Oktober 1957 der erste Satellit durch die Sowjetunion in den Weltraum geschossen wird, stehen die USA zunächst unter Schock. Doch 1969 konnte das Land dann den Mond erobern und die nationale Schmach wieder wettmachen. Das bedeutet aber nicht, dass der Mond seither den USA gehört, denn ganz so einfach ist das nicht. Auch im Weltraum gibt es nämlich eine Rechtslage, an die wir Menschen uns zu halten haben.


Der erste Mensch auf dem Mond

Am 21. Juli 1969 hatte für die USA dann die große Stunde geschlagen: Der erste Mensch, der US-Amerikaner Neil Armstrong, betritt den Mond und sagt den heute so berühmten Satz: „Es ist ein kleiner Schritt für einen Menschen, aber ein großer Sprung für die Menschheit.“

Bereits in den 1950er Jahren hatte der Wettlauf um die Macht im Weltraum sogar die internationale Staatengemeinde auf den Plan gerufen. Damals beschloss man, dass „Erlöse“, die aus Eroberungen hervorgehen, nicht ausschließlich den führenden Raumfahrt-Mächten zu Gute kommen sollen.


Wem gehört der Mond und die anderen Himmelskörper?

Im Weltall gibt es keine staatliche Hoheit. Es gibt keine Souveränität – auch nicht auf dem Mond. Maßgeblich für diese Regelung ist das internationale Recht, dass bereits im Jahr 1967 ausgearbeitet wurde. Darin ist klar geregelt, wie die Menschheit in den zukünftigen Jahren mit dem Mond umzugehen hat. Dies betrifft selbstverständlich nicht nur die US-Amerikaner, sondern alle Menschen auf der Erde. Erobert ein Staat einen Himmelskörper, müssen die daraus erzielten Gewinne mit allen anderen Staaten geteilt werden.


Nationales Recht gegen internationales

Nun stellt sich noch die Frage, wie ein Land Investoren gewinnen soll, wenn am Ende so viel abgegeben werden muss. Deshalb haben sich einige Länder, darunter die USA und Luxemburg, ein eigenes nationales Recht geschaffen. Darin wird erläutert, dass eroberte Himmelskörper ganz alleine für das eigene Land ausgebeutet werden dürfen. Dieser deutliche Widerspruch ist natürlich Feinkost für die Juristen, denn hier geht nationales Recht gegen internationales Recht vor.


Mondgründstück kaufen: Ist das legeal?

Im Internet werden immer wieder Grundstücke auf dem Mond angeboten, in die Privatleute investieren können. Dies haben wir im Grunde Dennis Hope zu verdanken, der sich den sogenannten United States Homestead Act von 1862 zu Nutze machte. Nach diesem kann in den USA bis heute jeder von jedem neues Land erwerben, indem man es bei der Grundbehörde registriert. Diese Registrierung wird dann anderen potenziellen Interessenten mitgeteilt. Kommen keine Einwände, wird der Claim in Grundbuch als rechtmäßig eingetragen. Dies tat Hope im Jahre 1980 und ließ beim Grundstücksamt von San Francisco nicht nur den Mond, sondern auch alle anderen acht Planeten unseres Sonnensystems samt den jeweiligen Monden eintragen.

Anschließend gründete er seine Firma „Lunar Embassy Commission“ und bot Mondgrundstücke im Internet an. Bis 2009 hatte er nach eigenen Angaben bereits mehr als 2,5 Millionen Grundstücke (etwa 1 Hektar groß) für je 20 Dollar verkaufen können. Er hatte also von einem Gesamtgewinn von fast 40 Millionen Euro profitiert.

Allerdings hat die Sache einen Haken, denn laut Weltraumvertrag gehört der Mond und alle anderen Himmelskörper niemandem – auch nicht den USA. Demnach kann durch das Grundstücksamt von San Francisco keine rechtliche Einrichtung für den Mond stattfinden.

Auch wenn ein Käufer ein Mondgrundstück mit Zertifikat erworben hat, befindet sich dieses natürlich nicht in dessen Besitz. Dafür fehlen die rechtlichen Grundlagen.